Geschäftsordnung

Geschäftsordnung

Stand März 2017


A. Verwaltung

  1. Die Verwaltung ist für die ordnungsgemäße Bearbeitung des Schriftverkehrs,
      die Kassenführung und die Koordination der 
Einsätze der Aktiv-Mitglieder
      verantwortlich.
  2. Die Verwaltung ist dafür verantwortlich, dass für alle aktiven und passiven
      Mitglieder ein 
Mitgliedsausweis erstellt und eine Datei / Kartei angelegt und
      laufend aktualisiert wird, in der

  a) Name, Vorname und Geburtsjahr

  b) Wohnort und Adresse

  c) Telefon-, Fax-, Handy-Nr. und E-Mail-Adresse

  d) und bei aktiven Mitgliedern zusätzlich deren spezielle Fähig- und 
      Fertigkeiten aufzunehmen sind.

  3. Ebenfalls hat die Verwaltung die Zeitwertkonten (Vereinsgulden) für jedes
      infrage 
kommende aktive Mitglied verantwortlich zu führen. (siehe Punkt B)

  4. Wichtigstes Arbeitsmittel der Verwaltung ist ein Protokoll, in dem
      lückenlos sämtliche Anfragen 
mit genauer Datumsangabe eingetragen  
      werden. Es genügen Stichworte.
Das Tagesprotokoll ist chronologisch
      zu archivieren.

  5. Die vorliegenden Anfragen sollen möglichst am Tag des Eingangs 
      bearbeitet werden. 
Wenn sich für eine Anfrage keine Umsetzungsmöglichkeit
      findet, bzw. kein Helfer zur Verfügung steht, ist der Anfragende unverzüglich 
      davon in Kenntnis zu setzen.

  6. Der aktuelle Kassenbestand muss mit dem chronologisch zu führenden
      Kassenbuch übereinstimmen.

B. Schiene 1 - Vereinswesen / das Zeitkonto / Vereinsgulden

  1. Das Wesen des Vereins beruht auf einem einfachen Zeitkonzept.

  2. Für die eingesetzte Zeit erhält das Leistungen erbringende Aktiv-Mitglied
     
pro Einsatzstunde vom Leistungsempfänger einen Vereinsgulden 
      (pro angefangener Stunde), der einem 
Zeitguthaben von einer Stunde
      entspricht. 
Geld-Vergütungen erfolgen für den geleisteten Einsatz nicht. 
      (siehe auch Punkt D.6.)

  3. Die Art der Einsatzdienste ist für die Gulden-Zeitgutschriften unerheblich,
      alle Tätigkeiten sind 
gleich, es zählt nur die geleistete / erbrachte /
      aufgewendete Zeit.

  4. Aktive Mitglieder sparen durch ihren Einsatz, dessen Aufwand und Umfang
      jeder für sich selbst 
oder in Absprache mit dem Leistungsempfänger
      entscheidet, Vereinsgulden (Zeitgutschriften) an, 
die sie, wenn nötig
      jederzeit, spätestens aber, wenn sie selbst älter werden und Hilfe
      benötigen, 
einlösen können.

  5. Mitglieder, die von vorn herein absolut nicht in der Lage sind, Vereinsgulden
      anzusparen, 
bekommen vom Verein Zeitwert-Gulden zur Verfügung gestellt.
      Die Vergabe obliegt 
dem Ermessen des Vorstands.

  6. Die im Verein erworbenen Ansprüche auf Gegenleistungen sind
      übertragbar, und zwar 

  a) auf Ehegatten und Lebensgefährten,

  b) von Kindern auf Eltern und Schwiegereltern oder umgekehrt, 
      sofern bei allen Beteiligten eine Mitgliedschaft vorliegt,

  c) an hilfsbedürftige Vereinsmitglieder.

  7. Bei Wegzug aus dem Wirkungsbereich des Vereins, bei Austritt
      oder Ausschluss aus dem Verein sind bis dahin erworbene
      Zeit-Gulden zurückzugeben
en und dem unter Punkt 11 benannten
      Vereinskonto zuzuführen.

  8. Ein finanzieller Ausgleich nicht verwendeter Zeitwert-Gulden ist
      generell ausgeschlossen.

  9. Die Guldenguthaben werden auf individuell zu führenden Zeitkonten
      verrechnet.

10. Der Helfer erhält auf Anfrage einen Auszug seines Zeitkontos zur Prüfung, 
      Ein Abgleich erfolgt in der Regel einmal im Jahr.

11. Aktive können erworbene Zeit-Gulden für hilfsbedürftige Mitglieder spenden.
      Diese Zeitguthaben 
werden einem separaten Vereinskonto gutgeschrieben.
      Der Vorstand wird von Fall zu Fall 
entscheiden, wann auf dieses Konto
      zurückgegriffen werden soll. (siehe auch Punkt B.5.)

12. Besitzerwechsel der Zeit-Gulden sind in jedem Falle der Verwaltung
      mitzuteilen, damit eine ordnungsgemäße Kontoführung gewährleistet 
      ist.


B. Schiene 2 - Angebot stundenweiser Betreuung zu pflegender 
     Angehöriger 
nach § 39 SGB XI / § 45b SGB XI, sowie regelmäßige
     Hilfen zum längeren Verbleib in der eigenen Häuslichkeit
  1. Eine Betreuungsstunde durch die ehrenamtlichen Helfer kostet 12,50 €.
     

  2. Die Helfer erhalten vom Verein 10,00 € pro Betreuungsstunde als      
      Aufwandsentschädigung 
im Rahmen einer Übungsleiterpauschale.
      Diese deckt alle Auslagen wie Benzinkosten, etc. ab.
      Für die Versteuerung der Vergütung ist der Helfer selbst verantwortlich,
      falls er diesen Freibetrag öfter als einmal in Anspruch nehmen sollte.
      (z.B. gleichzeitig bei verschiedenen Vereinen) .
     
Für Schulungsstunden und Helfertreffen wird keine Aufwandsentschädigung
      gezahlt.

  3. Nach erfolgter Betreuung wird die Einsatzzeit bestätigt. 
      Jeweils zum Monatsende rechnet der 
Verein mit dem Leistungsempfänger 
      und dem Leistungsgeber ab.

  4. Die Teilnahme der Helfer an Teambesprechungen und Fortbildungen
      wird vorausgesetzt.

C. Mitgliedsbeitrag

  1. Der Jahres-Mitgliedsbeitrag für aktive und passive Mitglieder ist zum
      Jahresanfang in bar bis zur Jahresmitgliederversammlung zu entrichten,
      falls gewünscht gegen Quittung.

  2. Der Vorstand wird die Mitglieder über eventuell notwendig werdende
      Änderungen der Höhe der 
Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge in der
      jeweils nächsten Mitgliederversammlung 
abstimmen lassen.

  3. Mitglieder, die 2 Jahre lang keinen Kontakt zum Verein hatten,
      keine Interesse an der Vereinsarbeit gezeigt haben
      und auch keinen Mitgliedsbeitrag entrichtet haben,
      werden ohne Mahnverfahren ausgeschlossen.
  

D. Rechte und Pflichten der aktiven Mitglieder 

  1. Aktives Mitglied kann jedes Mitglied werden, das seine Dienste auf
      einem speziellen Fragebogen 
angeboten hat und dessen Daten in der
      Datei des Vereins gespeichert wurden.

  2. Für die Dauer eines Einsatzes ist das aktive Mitglied im Rahmen einer
      Gruppenversicherung 
haftpflicht- und unfallversichert.

  3. Wer bei Krankheit, Urlaub, längerer Abwesenheit oder aus anderen
      Gründen nicht für Einsätze zur 
Verfügung steht, hat die Vereinsverwaltung
      davon in Kenntnis zu setzen.

  4. Im Bedarfsfall wird das aktive Mitglied gefragt, ob eine bestimmte
      ausreichend 
beschriebene Aufgabe übernommen werden kann.
      Bei Zusage erhält das Aktiv-Mitglied mit dem 
Namen und der Anschrift des
      anfragenden Mitglieds die entsprechenden Einsatzinformationen.

  5. Nach Erledigung der übernommenen Aufgabe muss der Verwaltung 
      die 
genaue effektive Einsatzzeit (Beginn und Ende) mitgeteilt werden.

  6. Sollte die Beziehung zu einem Betreuten zur eigenen persönlichen
      finanziellen Bereicherung 
ausgenutzt werden, wird das aktive Mitglied von
      weiteren Aktiveinsätzen ausgeschlossen und ggf. sein 
Zeitgutschriftenkonto
      aufgelöst. In besonders schweren Fällen droht ihm der Ausschluss aus
      dem 
Verein. Dieser behält sich darüber hinaus rechtliche Schritte vor.

  7. Gegen die Annahme von Trinkgeldern oder Sachwerten, die einem aktiven
      Helfer in Ausübung 
seines Dienstes angeboten werden, ist nichts
      einzuwenden, sofern sie den Wert von 10 € nicht 
überschreiten.
 
  8. Für Hilfeleistungen auf Guldenbasis, die den Einsatz eines PKW`s
      erfordern, werden folgende Fahrtkostenpauschalen direkt abgerechnet: 
      Innerhalb eines Stadtteils 2,00 €, von Stadtteil zu Stadtteil 3,00 €, 
      in umliegende Städte 0,30 € pro Kilometer 
  
 
  9. Die aktiven Helfer unterliegen in allen ihnen bekannt werdenden
      Einzelheiten über Krankheiten bzw. persönliche Verhältnisse der von
      ihnen betreuten Personen der Schweigepflicht. 
Bei grober Verletzung
      derselben droht auch hier die Streichung aus dem Aktivendienst bzw.
      die Löschung des Zeitgutschriftenkontos.
  
E. Legitimation  

  1. Aktive Mitglieder erhalten einen Aktiv-Mitglieds-Ausweis, der die
      Mitgliedsnummer und die Ident-Daten enthält. 
Dieser gilt in Verbindung
      mit dem Personalausweis als Legitimation gegenüber Dritten. 
  2. Förder-Mitglieder (nichtaktive Mitglieder) erhalten einen Förder-Mitglieds-
      Ausweis, der die Mitgliedsnummer und die Ident-Daten enthält. 
      Dieser gilt in Verbindung mit dem Personalausweis als Legitimation.
  3. Der Mitgliedsausweis ist bei Beendigung der Mitgliedschaft dem    
      Vereinsvorstand zurückzugeben.
  4. Adress- und Kontaktdatenänderungen sind dem Vereinsvorstand 
      unverzüglich mitzuteilen. Bei nicht erfolgter Mitteilung spätestens bis
      zum Ende des lfd. Kalenderjahres erlischt die Mitgliedschaft. 

F. Öffentlichkeitsarbeit 
  
  1. Eine gute Zusammenarbeit mit der Presse ist ein wichtiges Element
      erfolgreicher Vereinsarbeit. 
     
      Getreu dem Motto „Tue Gutes und sprich davon“ soll angestrebt werden,
      so oft wie möglich Artikel in der Regionalpresse unterzubringen.
      Die Artikel sind inhaltlich mit dem Vorstand abzustimmen.
  2. Der Verein wird alle guten Gelegenheiten wahrnehmen, sich in der 
      Öffentlichkeit zu präsentieren. 
  
 
     Änderungen der Geschäftsordnung können vom Vorstand nur
      einstimmig vorgenommen werden und sind den Mitgliedern in 
      der darauffolgenden Mitgliederversammlung mitzuteilen.
 

   


Unsere Zeit ist unser wertvollstes Gut - wir sollten sie nicht vergeuden.
 
Schafft euch ein Nebenamt,
ein unscheinbares,
womöglich ein geheimes Nebenamt!

Tut die Augen auf und sucht,
wo ein Mensch ein bisschen Zeit,
ein bisschen Teilnahme,
ein bisschen Gesellschaft,
ein bisschen Fürsorge braucht.

Vielleicht ist es ein Einsamer,
ein Verbitterter, ein Kranker,
ein Ungeschickter,
dem du etwas sein kannst.
Vielleicht ist`s ein Greis,
vielleicht ein Kind.

Wer kann die Verwendung
alle aufzählen,
die das kostbare Betriebskapital,
Mensch genannt,
haben kann!

An ihm fehlt es
an allen Ecken und Enden.

Darum suche,
ob sich nicht eine Anlage
für dein Menschentum findet.
Lass dich nicht abschrecken,
wenn du warten
oder experimentieren musst.
Auch auf Enttäuschungen sei gefasst.

Aber lass dir ein Nebenamt,
in dem du dich
als Mensch an Menschen ausgibst,
nicht entgehen.

Es ist dir eines bestimmt,
wenn du nur richtig willst.

Albert Schweizer
 
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