Geschäftsordnung
Stand März 2017
A. Verwaltung
1. Die Verwaltung ist für die ordnungsgemäße Bearbeitung des Schriftverkehrs,
die Kassenführung und die Koordination der Einsätze der Aktiv-Mitglieder
verantwortlich.
2. Die Verwaltung ist dafür verantwortlich, dass für alle aktiven und passiven
Mitglieder ein Mitgliedsausweis erstellt und eine Datei / Kartei angelegt und
laufend aktualisiert wird, in der
a) Name, Vorname und Geburtsjahr
b) Wohnort und Adresse
c) Telefon-, Fax-, Handy-Nr. und E-Mail-Adresse
d) und bei aktiven Mitgliedern zusätzlich deren spezielle Fähig- und
Fertigkeiten aufzunehmen sind.
3. Ebenfalls hat die Verwaltung die Zeitwertkonten (Vereinsgulden) für jedes
infrage kommende aktive Mitglied verantwortlich zu führen. (siehe Punkt B)
4. Wichtigstes Arbeitsmittel der Verwaltung ist ein Protokoll, in dem
lückenlos sämtliche Anfragen mit genauer Datumsangabe eingetragen
werden. Es genügen Stichworte. Das Tagesprotokoll ist chronologisch
zu archivieren.
5. Die vorliegenden Anfragen sollen möglichst am Tag des Eingangs
bearbeitet werden. Wenn sich für eine Anfrage keine Umsetzungsmöglichkeit
findet, bzw. kein Helfer zur Verfügung steht, ist der Anfragende unverzüglich
davon in Kenntnis zu setzen.
6. Der aktuelle Kassenbestand muss mit dem chronologisch zu führenden
Kassenbuch übereinstimmen.
B. Schiene 1 - Vereinswesen / das Zeitkonto / Vereinsgulden
1. Das Wesen des Vereins beruht auf einem einfachen Zeitkonzept.
2. Für die eingesetzte Zeit erhält das Leistungen erbringende Aktiv-Mitglied
pro Einsatzstunde vom Leistungsempfänger einen Vereinsgulden
(pro angefangener Stunde), der einem Zeitguthaben von einer Stunde
entspricht. Geld-Vergütungen erfolgen für den geleisteten Einsatz nicht.
(siehe auch Punkt D.6.)
3. Die Art der Einsatzdienste ist für die Gulden-Zeitgutschriften unerheblich,
alle Tätigkeiten sind gleich, es zählt nur die geleistete / erbrachte /
aufgewendete Zeit.
4. Aktive Mitglieder sparen durch ihren Einsatz, dessen Aufwand und Umfang
jeder für sich selbst oder in Absprache mit dem Leistungsempfänger
entscheidet, Vereinsgulden (Zeitgutschriften) an, die sie, wenn nötig
jederzeit, spätestens aber, wenn sie selbst älter werden und Hilfe
benötigen, einlösen können.
5. Mitglieder, die von vorn herein absolut nicht in der Lage sind, Vereinsgulden
anzusparen, bekommen vom Verein Zeitwert-Gulden zur Verfügung gestellt.
Die Vergabe obliegt dem Ermessen des Vorstands.
6. Die im Verein erworbenen Ansprüche auf Gegenleistungen sind
übertragbar, und zwar
a) auf Ehegatten und Lebensgefährten,
b) von Kindern auf Eltern und Schwiegereltern oder umgekehrt,
sofern bei allen Beteiligten eine Mitgliedschaft vorliegt,
c) an hilfsbedürftige Vereinsmitglieder.
7. Bei Wegzug aus dem Wirkungsbereich des Vereins, bei Austritt
oder Ausschluss aus dem Verein sind bis dahin erworbene
Zeit-Gulden zurückzugebenen und dem unter Punkt 11 benannten
Vereinskonto zuzuführen.
8. Ein finanzieller Ausgleich nicht verwendeter Zeitwert-Gulden ist
generell ausgeschlossen.
9. Die Guldenguthaben werden auf individuell zu führenden Zeitkonten
verrechnet.
10. Der Helfer erhält auf Anfrage einen Auszug seines Zeitkontos zur Prüfung,
Ein Abgleich erfolgt in der Regel einmal im Jahr.
11. Aktive können erworbene Zeit-Gulden für hilfsbedürftige Mitglieder spenden.
Diese Zeitguthaben werden einem separaten Vereinskonto gutgeschrieben.
Der Vorstand wird von Fall zu Fall entscheiden, wann auf dieses Konto
zurückgegriffen werden soll. (siehe auch Punkt B.5.)
12. Besitzerwechsel der Zeit-Gulden sind in jedem Falle der Verwaltung
mitzuteilen, damit eine ordnungsgemäße Kontoführung gewährleistet
ist.
B. Schiene 2 - Angebot stundenweiser Betreuung zu pflegender
Angehöriger nach § 39 SGB XI / § 45b SGB XI, sowie regelmäßige
Hilfen zum längeren Verbleib in der eigenen Häuslichkeit
1. Eine Betreuungsstunde durch die ehrenamtlichen Helfer kostet 12,50 €.
2. Die Helfer erhalten vom Verein 10,00 € pro Betreuungsstunde als
Aufwandsentschädigung im Rahmen einer Übungsleiterpauschale.
Diese deckt alle Auslagen wie Benzinkosten, etc. ab.
Für die Versteuerung der Vergütung ist der Helfer selbst verantwortlich,
falls er diesen Freibetrag öfter als einmal in Anspruch nehmen sollte.
(z.B. gleichzeitig bei verschiedenen Vereinen) .
Für Schulungsstunden und Helfertreffen wird keine Aufwandsentschädigung
gezahlt.
3. Nach erfolgter Betreuung wird die Einsatzzeit bestätigt.
Jeweils zum Monatsende rechnet der Verein mit dem Leistungsempfänger
und dem Leistungsgeber ab.
4. Die Teilnahme der Helfer an Teambesprechungen und Fortbildungen
wird vorausgesetzt.
C. Mitgliedsbeitrag
1. Der Jahres-Mitgliedsbeitrag für aktive und passive Mitglieder ist zum
Jahresanfang in bar bis zur Jahresmitgliederversammlung zu entrichten,
falls gewünscht gegen Quittung.
2. Der Vorstand wird die Mitglieder über eventuell notwendig werdende
Änderungen der Höhe der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge in der
jeweils nächsten Mitgliederversammlung abstimmen lassen.
3. Mitglieder, die 2 Jahre lang keinen Kontakt zum Verein hatten,
keine Interesse an der Vereinsarbeit gezeigt haben
und auch keinen Mitgliedsbeitrag entrichtet haben,
werden ohne Mahnverfahren ausgeschlossen.
D. Rechte und Pflichten der aktiven Mitglieder
1. Aktives Mitglied kann jedes Mitglied werden, das seine Dienste auf
einem speziellen Fragebogen angeboten hat und dessen Daten in der
Datei des Vereins gespeichert wurden.
2. Für die Dauer eines Einsatzes ist das aktive Mitglied im Rahmen einer
Gruppenversicherung haftpflicht- und unfallversichert.
3. Wer bei Krankheit, Urlaub, längerer Abwesenheit oder aus anderen
Gründen nicht für Einsätze zur Verfügung steht, hat die Vereinsverwaltung
davon in Kenntnis zu setzen.
4. Im Bedarfsfall wird das aktive Mitglied gefragt, ob eine bestimmte
ausreichend beschriebene Aufgabe übernommen werden kann.
Bei Zusage erhält das Aktiv-Mitglied mit dem Namen und der Anschrift des
anfragenden Mitglieds die entsprechenden Einsatzinformationen.
5. Nach Erledigung der übernommenen Aufgabe muss der Verwaltung
die genaue effektive Einsatzzeit (Beginn und Ende) mitgeteilt werden.
6. Sollte die Beziehung zu einem Betreuten zur eigenen persönlichen
finanziellen Bereicherung ausgenutzt werden, wird das aktive Mitglied von
weiteren Aktiveinsätzen ausgeschlossen und ggf. sein Zeitgutschriftenkonto
aufgelöst. In besonders schweren Fällen droht ihm der Ausschluss aus
dem Verein. Dieser behält sich darüber hinaus rechtliche Schritte vor.
7. Gegen die Annahme von Trinkgeldern oder Sachwerten, die einem aktiven
Helfer in Ausübung seines Dienstes angeboten werden, ist nichts
einzuwenden, sofern sie den Wert von 10 € nicht überschreiten.
8. Für Hilfeleistungen auf Guldenbasis, die den Einsatz eines PKW`s
erfordern, werden folgende Fahrtkostenpauschalen direkt abgerechnet:
Innerhalb eines Stadtteils 2,00 €, von Stadtteil zu Stadtteil 3,00 €,
in umliegende Städte 0,30 € pro Kilometer
9. Die aktiven Helfer unterliegen in allen ihnen bekannt werdenden
Einzelheiten über Krankheiten bzw. persönliche Verhältnisse der von
ihnen betreuten Personen der Schweigepflicht. Bei grober Verletzung
derselben droht auch hier die Streichung aus dem Aktivendienst bzw.
die Löschung des Zeitgutschriftenkontos.
E. Legitimation
1. Aktive Mitglieder erhalten einen Aktiv-Mitglieds-Ausweis, der die
Mitgliedsnummer und die Ident-Daten enthält. Dieser gilt in Verbindung
mit dem Personalausweis als Legitimation gegenüber Dritten.
2. Förder-Mitglieder (nichtaktive Mitglieder) erhalten einen Förder-Mitglieds-
Ausweis, der die Mitgliedsnummer und die Ident-Daten enthält.
Dieser gilt in Verbindung mit dem Personalausweis als Legitimation.
3. Der Mitgliedsausweis ist bei Beendigung der Mitgliedschaft dem
Vereinsvorstand zurückzugeben.
4. Adress- und Kontaktdatenänderungen sind dem Vereinsvorstand
unverzüglich mitzuteilen. Bei nicht erfolgter Mitteilung spätestens bis
zum Ende des lfd. Kalenderjahres erlischt die Mitgliedschaft.
F. Öffentlichkeitsarbeit
1. Eine gute Zusammenarbeit mit der Presse ist ein wichtiges Element
erfolgreicher Vereinsarbeit.
Getreu dem Motto „Tue Gutes und sprich davon“ soll angestrebt werden,
so oft wie möglich Artikel in der Regionalpresse unterzubringen.
Die Artikel sind inhaltlich mit dem Vorstand abzustimmen.
2. Der Verein wird alle guten Gelegenheiten wahrnehmen, sich in der
Öffentlichkeit zu präsentieren.
Änderungen der Geschäftsordnung können vom Vorstand nur
einstimmig vorgenommen werden und sind den Mitgliedern in
der darauffolgenden Mitgliederversammlung mitzuteilen.
|